Berufsbezeichnung:
Dipl.-Ing. (FH),
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Landesgesetz
zum Schutze der
Berufsbezeichnung im
Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz(IngKaG) vom 9. März
2011(Landesrecht
online
Rheinland-Pfalz)
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